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Hubarbeitsbühnen

Wo immer in Höhe gearbeitet wird, werden Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart genutzt. Die Bediener dieser Geräte müssen in Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen/Hebebühnen eingesetzt werden. Und im Ernstfall würden Sie sogar ohne Versicherungsschutz sein.

In unserer Ausbildung erwerben Sie Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008 ( BGG 966 ). Wir geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen. Sie werden mit dem Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine soweit vertraut gemacht, dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiken eingehen und somit Unfälle im Betrieb vermeiden. Im praktischen Teil erhalten Sie ausreichend Gelegenheit, den sicheren Umgang mit der Hubarbeitsbühne praxisnah einzuüben. Oberstes Ziel unserer Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten.

Dauer 2 Tage

Inhalte

  • 1. Tag: Theoretische Ausbildung
    • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
    • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
    • Betrieb allgemein
    • Übernahme und Transport der Maschine
    • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
    • Arbeiten mit der Maschine
    • Tägliche Einsatzprüfung
    • Unfallgeschehen
    • Sondereinsätze
    • Theoretische Prüfung
  • 2. Tag: Praktische Ausbildung
    • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
    • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
    • Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
    • Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
    • Einüben der Steuerungsfunktionen
    • Einüben der Funktion des Notablass
    • Praktische Abschlussprüfung