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Förderung durch einen Bildungsgutschein

Ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist der Bildungsgutschein.

Eine Förderung durch das Arbeitsamt ist dem dritten Sozialgesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die "Agenturen für Arbeit" können bei Vorliegen der Fördervorraussetzung einen Bildungsgutschein für einen zuvor festgelegte Bildungsbedarf ausstellen, der bei uns in der Fahrschule eingelöst werden kann.

Dieser Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage dafür, dass die Kosten für die Weiterbildung übernommen werden. Diese werden direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft.

Den Bildungsgutschein für eine Ausbildung in der Fahrschule muss man bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Dieser Bildungsgutschein ist gerade für Arbeitssuchende ein wichtiges Instrument der Qualifizierung. Der Arbeitsvermittler muss von der Notwendigkeit der Weiterbildung überzeugt sein.

Ob man den Bildungsgutschein bekommt, entscheidet allein die örtliche Agentur für Arbeit nach einem Beratungsgespräch. Es werden die Notwendigkeit der Maßnahme und die Chancen der beruflichen Wiedereingliederung nach einer Weiterbildung geprüft. Dann wird entschieden ob ein Bildungsgutschein für die Ausbildung in unserer Fahrschule ausgestellt werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn einen Einstellungszusage für einen Arbeitsplatz vorliegt. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, in unseren Partnerunternehmen einen sicheren Arbeitsplatz für Ihre Zukunft zu finden.

Was wird gefördert?

Berufliche Weiterbildungen von meist mehreren Monaten Dauer. Dazu gehören auch berufliche Umschulungen. Die Dauer der Maßnahme legt der Arbeitsberater auf dem Bildungsgutschein fest. Entsprechend der Angaben auf dem Gutschein muss sich der Empfänger dann selbst einen Kurs suchen.

  • Die Arbeitsagenturen dürfen keine Bildungsanbieter empfehlen, halten aber häufig Listen von geförderten Kursen in der Region bereit.
  • Ab Ausstellungsdatum hat der Bildungsgutschein für eine Fahrausbildung meist eine begrenzte Gültigkeit von 3 Monaten bis Ausbildungsbeginn.
  • Die Arbeitsagentur übernimmt alle Kosten, die durch die Weiterbildung entstehen. Dazu zählen Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung und Verpflegung und eventuell anfallende Kosten für die Betreuung von Kindern.
  • Wer den Bildungsgutschein für die Fahrschule nutzt, behält den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Arbeitsagentur für Arbeit

Wir bieten für Sie folgende Weiterbildungsmaßnahmen an. Alle Maßnahmen sind nach AZAV zertifiziert und somit förderungsfähige Ausbildungsmaßnahmen an:

  • Beschleunigte Grundqualifikation für Bus nach BKrFQG
  • Beschleunigte Grundqualifikation „Umsteiger“ für Bus nach BKrFQG
  • Weiterbildung Bus nach BKrFQG
  • Führerscheinausbildung der Klassen D/DE